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   LSG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2008 - L 4 R 193/06   

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https://dejure.org/2008,23179
LSG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2008 - L 4 R 193/06 (https://dejure.org/2008,23179)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.04.2008 - L 4 R 193/06 (https://dejure.org/2008,23179)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. April 2008 - L 4 R 193/06 (https://dejure.org/2008,23179)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Anerkennung des Rentenstatus eines Vertriebenen und die Behandlung von Rentenversicherungszeiten im vertragslosen Ausland in der Bundesrepublik Deutschland; Notwendigkeit einer Feststellung des maßgeblichen Umsiedlungstatbestandes zur zeitlichen und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 17.10.2006 - B 5 RJ 21/05 R

    Fremdrentenrecht - Feststellung der Vertriebeneneigenschaft

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2008 - L 4 R 193/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BSG, Urteil vom 17.10.2006 - B 5 RJ 21/05 R - m.w.N.) sind Zeiten nach dem FRG nicht festzustellen, wenn die in Rede stehenden Versicherungszeiten im Herkunftsgebiet nach dem jeweils maßgeblichen Vertreibungsvorgang zurückgelegt wurden.

    Damit wurde in der Person des Klägers selbst kein zusätzlicher Vertriebenenstatus nach § 7 BVFG a. F. geschaffen, sondern ein bereits in der Vorgeneration entstandener Status weitergegeben (vgl. BSG, Urteil vom 17.10.2006 a.a.O., m. w. N.).

    Die nachfolgende Rückführung in das Gebiet der ehemaligen UdSSR ist demgegenüber - wie das BSG zutreffend ausgeführt hat (vgl. Urteil vom 17.10.2006, a.a.O.) - ebensowenig wie die Einreise und Wohnsitzverlegung des Vaters und des Klägers mit seiner Familie nach Deutschland der für die Erlangung des Vertriebenenstatus maßgeblichen Umsiedlungstatbestand.

    Die letztendliche Wohnsitznahme in Deutschland erlaubte lediglich die Anmeldung und Geltendmachung der auf Grund des früheren Vertreibungsschicksals bereits entstandenen Rechte durch den Vater des Klägers (vgl. BSG, Urteil vom 17.10.2006, a.a.O.).

    Dies entspricht auch dem Sinn und Zweck des Fremdrentenrechtes, deren Begünstigung auf die Fälle beschränkt sein muss, in denen der dargestellte Verlust von ausländischen Rentenanwartschaften durch einen Vertreibungstatbestand verursacht wird - anderenfalls wäre die unterschiedliche Behandlung von Rentenversicherungszeiten im vertragslosen Ausland je nach dem, ob sie von vertriebenen oder nichtvertriebenen Versicherten zurückgelegt wurden, sachlich kaum zu rechtfertigen (vgl. BSG, Urteil vom 17.10.2006, a.a.O., m. w. N.).

  • BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 54/04 R

    Fremdrentenrecht - Vertriebeneneigenschaft - Überprüfung der Feststellung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2008 - L 4 R 193/06
    Die Entscheidung über die Anerkennung als Vertriebener ist nach neuem Recht ein unselbständiger Teil des Verfahrens bei der Leistungsbehörde, ein feststellender Statusbescheid gegenüber dem Betroffenen ergeht nicht mehr (vgl. BSG, Urteil vom 21.03.2006 - B 5 RJ 54/04 R -).

    Da die Gesetzesanwendung durch die Beigeladene ansonsten jeglicher gerichtlichen Kontrolle entzogen wäre, ist das Gericht im Hinblick auf den nach Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) garantierten effektiven Rechtschutz in diesem Fall aber gehalten, diese Entscheidung zu überprüfen (BSG, Urteil vom 21.03.2006, a.a.O.).

  • BVerwG, 16.12.2004 - 5 C 1.03

    Aufnahmebescheid, nachträgliche Erteilung eines -es in Härtefällen; Erteilung,

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2008 - L 4 R 193/06
    Das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit des Klägers ist nach der hier maßgeblichen Rechtslage seit 01. Januar 1993 ebenfalls ohne Bedeutung (BVerwG, Urteil vom 16.12.2004 - 5 C 1/03 -, BVerwGE 122, 313 ff).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2009 - L 3 R 220/08

    Rentenversicherung

    Nachdem das zunächst unter dem Aktenzeichen L 3 R 47/07 geführte Verfahren der Klägerin im Hinblick auf das seinerzeit beim 4. Senat des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (LSG NRW - L 4 R 193/06 -) ebenfalls anhängig gewesene Streitverfahren ihres Ehemannes auf Feststellung seiner, in der ehemaligen Sowjetunion zurückgelegten Beschäftigungszeiten geruht hatte, ist es nach dessen Abschluss - das BSG hatte die von dem Ehemann der Klägerin persönlich erhobene Nichtzulassungsbeschwerde gegen das seine Berufung zurückweisende Urteil des 4. Senats vom 29.04.2008 mit Beschluss vom 06.08.2008 als unzulässig verworfen - unter Vergabe eines neuen Aktenzeichens (L 3 R 220/08) wieder aufgenommen worden.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten, der beigezogenen Verwaltungsakten der Beklagten sowie der den Ehemann der Klägerin betreffenden, bei dem Sozialgericht Köln geführten Streitakten S 25 R 323/06 (bzw. L 4 R 193/06 - LSG NRW -) Bezug genommen.

    Dabei ist der erkennende Senat allerdings nicht an die in dem Verfahren des Ehegatten der Klägerin auf Feststellung eigener Versicherungszeiten nach dem FRG ergangene rechtskräftige Entscheidung der LSG NRW (Urteil vom 29.04.2008 - L 4 R 193/06 -) bzw. den damit bestandskräftig gewordenen Bescheid der Beklagten vom 15.11.2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 21.03.2006 gebunden.

    Der Ehemann der Klägerin ist jedoch - in Übereinstimmung mit den Gründen der Entscheidung des 4. Senats des LSG NRW in seinem Urteil vom 29.04.2008 (L 4 R 193/06) - nicht Vertriebener im Sinne des § 1 BVFG.

  • LSG Sachsen, 28.08.2012 - L 4 R 153/10

    Ausreise; Aussiedler; Ehegatte; Fremdrente; Spätaussiedler; Stichtag; Tod;

    Der Senat hat daher die Vertriebeneneigenschaft der Versicherten selbständig zu prüfen (BSG, Urteil vom 21.3.2006, a. a. O.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.9.2009 - L 10 R 3223/07 -, juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.4.2008 - L 4 R 193/06 -, juris).

    Diese Vertreibungsmaßnahmen haben aber mit der entsprechenden neuen Wohnsitznahme ihren Abschluss gefunden (vgl. nur BSG, Urteil vom 17.10.2006, SozR 4-5050 § 15 Nr. 3; BayLSG, Urteil vom 18.5.2011 - L 13 R 457/10 -, juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.4.2008 - L 4 R 193/06 -, juris).

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